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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk wird man erst durch Bestellung

Unabhängig davon, wie ein Geselle seine Fähigkeiten erworben hat, ob durch Teilnahme am Lehrgang zur Elektrofachkraft oder aber durch die Lehre zum Anlagenmechaniker für SHK-Technik, in der 240 Stunden elektrotechnische Inhalte vermittelt worden sind, für beide Fälle gilt: Erst durch die Bestellung wird der Anlagenmechaniker für SHK-Technik bzw. der Gas- und Wasserinstallateur sowie der Zentralheizungs- und Lüftungsbauer zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk.


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Arbeitsvertragsmuster und Zusatzvereinbarungen

Aufgrund der zum 01. August 2022 wirksam gewordenen gesetzlichen Änderung des Nachweisgesetzes hat der Fachverband SHK seine Arbeitsvertragsmuster für die Bereiche SHK und OL überarbeitet. Die vier Arbeitsvertragsmuster sowie mögliche Zusatzvereinbarungen zu den Arbeitsverträgen für gesonderte Bereiche wie Nutzung Firmenfahrzeuge, Arbeitszeitkonten, Führerschein, Fortbildung sind im Download verfügbar.

Die Zusatzvereinbarung für ein Arbeitgeberdarlehen kann bei kleineren Fortbildungen mittels Verzicht auf die monatliche Rückzahlungsrate bei Verbleib im Betrieb als einfachere Fortbildungsvereinbarung verwendet werden.


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Zusatzvereinbarung zu § 8.2 Kurzarbeit im Manteltarifertrag

gültig ab 01.05.2023

Mit dieser Zusatzvereinbarung verkürzen die Tarifvertragsparteien die für die Einführung von Kurzarbeit notwendige Ankündigungsfrist von bisher “2 Wochen” auf “eine” Woche. Diese Regelung ist allerdings befristet bis zum 20.04.2024. 


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Gehaltstarifvertrag

gültig ab 01.05.2023


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Lohntarifvertrag

gültig ab 01.05.2023


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Manteltarifvertrag

gültig ab 01.05.2023
 
Inhaltliche Stichpunkte: Kündigungsfristen, Alterssicherung bei Kündigung, Dauer und Verteilung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit (38,5 Std. pro Woche bis 40 Std. pro Woche), Arbeitszeitregelung für Rufbereitschaft, Zuschläge bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Verhaltenspflichten bei Erkrankung eines Beschäftigten, "Sonderurlaub" bei Heirat, Tod naher Angehöriger sowie Kindesgeburt und tarifliche Ausschlussfristen, tarifliche Ausweitung von zeitbefristeten Arbeitsverträgen auf drei Jahre bei fünf Verlängerungen.


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Tarifvertrag über die Jahressonderzahlungen 2023 für Lehrlinge

gültig ab 01.05.2023
 
Inhaltliche Stichpunkte: Höhe der Jahressonderzahlungen/ des Weihnachtsgeldes, anteilig gekürzt nach unterjährigem Eintritt des Lehrlings in das Ausbildungsverhältnis; Grundlage der Berechnung. 


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Tarifvertrag über die Jahressonderzahlungen 2023 für Gesamtbelegschaft

gültig ab 01.05.2023
 
Inhaltliche Stichpunkte: Höhe der Jahressonderzahlungen / des Weihnachtsgeldes, anteilig gekürzt nach unterjährigem Eintritt des Arbeitnehmers in das Arbeitsverhältnis, Rückzahlungsklausel bei Ausscheiden bis 31.03. des Folgejahres, Grundlage der Berechnung. 


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Tarifvertrag „Inflationsausgleichsprämie"

gültig ab 01.05.2023

 


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Urlaubsabkommen

gültig ab: 01.05.2023

Inhaltliche Stichpunkte: Dauer des tariflichen Erholungsurlaubs, Höhe und Abrechnungsmodalitäten des zusätzlichen tariflichen Urlaubsgeldes, "Ausbezahlung" des vermögensrechtlichen Wertes eines Urlaubsanspruches in Ausnahmefällen (insbesondere bei Krankheit des Beschäftigten oder im Falle von Kündigungen).


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Tarifvertrag über die Höhe des Urlaubs und der Ausbildungsvergütung für Lehrlinge

gültig ab 01.05.2023

Inhaltliche Stichpunkte: Höhe der Ausbildungsvergütung (abhängig vom jeweiligen Ausbildungsjahr), Dauer des tariflichen Erholungsurlaubs, Höhe des zusätzlichen tariflichen Urlaubsgeldes.


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Tarifverhandlungen 2023

Im März 2023 wurden die Tarifverhandlungen für die neuen (Lohn-) Tarifverträge erfolgreich abgeschlossen. Zur Information der Mitgliedsbetriebe finden Sie hier die vorliegenden Tarifinformationen in Form des Tarifrundschreibens vom 19.04.2023 und die Aufstellung der Lohnberechnung der kaufmännischen Angestellten und Meister für die einzelnen Lohngruppen. Die neuen Tarifverträge werden sobald diese vorliegen eingestellt.


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Übungsaufgabe für Gestreckte Prüfung Anlagenmechaniker für SHK-Technik Teil 2

Zur Vorbereitung der Gestreckten Prüfung für Anlagenmechaniker für SHK-Technik Teil 2 hat der Arbeitskreis Gesellenprüfung eine Übungsaufgabe ausgearbeitet. Diese kann von dem Betrieb als Musteraufgabe mit dem Auszubildenden bearbeitet werden.

Die Übungsaufgabe (Stand 2022) besteht aus den Teilen:

  • Technische Unterlagen
  • Arbeitsaufgabe (Praxis)
  • Arbeitsvorbereitung und Dokumentation Teil A I und Teil A II (Theorie)
  • Lösungen zu Teil A I und Teil A II
  • Bewertung
  • Fotos des Prüfungsstückes


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Weihnachtsgeld – letzte Fragen einfach geklärt

Der ein oder die andere mag es schon nahezu ausgegeben haben, bei manchen gibt es aber noch Unsicherheiten oder Fragen bezüglich der Ansprüche auf Weihnachtsgeld. Das Referat Recht hat für Sie nochmal alle Fälle und Fragestellungen in einem Dokument zusammengefasst


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Nachwuchskampagne/Nachwuchswerbung: Zeit zu starten

Zeit zu starten - so lautet das Kampagnenmotto der bundesweiten Ausbildungsinitiative des SHK-Handwerks.

Die Ausbildungskampagne richtet sich direkt an junge Menschen und soll das Interesse für die vier SHK-Berufe „Anlagenmechaniker/in SHK“, „Behälter und Apparatebauer/in“, „Klempner/in“ und „Ofen- und Luftheizungsbauer/in“ wecken. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 10, die ein Schülerpraktikum absolvieren müssen.  

Neben der Kampagnenwebsite www.zeitzustarten.de für die Nachwuchswerbung stehen verschiedene Broschüren zur Information der Innungsfachbetriebe und zu den Berufsbildern zur Verfügung. Innungen und Innungsfachbetriebe können die Berufeflyer auch kostenlos beim Fachverband bestellen. Für Betriebe und Innungen, die eines der Berufsbilder in Schulen vorstellen, stehen hier fertige Präsentationen zum Herunterladen zur Verfügung und ein Begleitzettel mit Tipps zur Präsentation. Die Videos zu den Berufsbildern können über YouTube verlinkt werden oder ebenfalls hier heruntergeladen werden. Beachten Sie auch den Download zum Thema #Wirsindrelevant.


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Handwerkskampagne des ZDH „Handwerk macht Schule"

Im Rahmen der Handwerkskampagne des ZDH ist das Projekt „Handwerk macht Schule“ in Kooperation mit dem Eduversum-Verlag gestartet, um für eine Ausbildung im Handwerk zu werben.

Hierbei geht es um Informationen rund um das Handwerk an Schulen, insbesondere um die gezielte Ansprache von Lehrerinnen und Lehrern.

Im Rahmen unserer Kooperation wird der Eduversum-Verlag in den kommenden Jahren ein umfangreiches Paket mit Unterrichtsmaterial erstellen, bei dem Themen und Fragen aus dem Handwerk lehrplankonform in den regulären Fachunterricht eingebracht werden.

Dieses Unterrichtsmaterial ist gebündelt auf der Plattform „Handwerk macht Schule“ und wird zusätzlich über „Lehrer-Online“ ausgespielt.

Neben dem ZVSHK nutzen dieses Angebot vier weitere Zentralfachverbände des Handwerks, um es mit eigenem Unterrichtsmaterial zu bereichern. (ZVEH, ZVSHK, ZV-Gerüstbau, ZV-Friseurhandwerk, ZV-Kfz)

Der dazugehörige Flyer „Schulbank trifft Werkbank“ informiert über das Projekt und soll Gelegenheit geben, dafür als Gemeinschaftsprojekt des deutschen Handwerks an Ihren örtlichen Schulen zu werben bzw. es in Ihre Angebote zur Berufsorientierung einzubeziehen.

Den Flyer können Sie im hier herunterladen und selbst ausdrucken oder in gedruckter Form bei uns bestellen unter: info@fvshkbw.de


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Nachwuchskampagne: Neue Zeit zu starten-Materialien mit dem Slogan #Wirsindrelevant

Der ZVSHK stellt zur Ausbildungs-Kampagne #wirsindrelevant Vorlagen für Social-Media-Posts und A1-Poster zu Verfügung, die das Thema Systemrelevanz und Klimaschutz aufgreifen. Außerdem steht hier ein Rechnungsbeileger zum Selbstausdrucken zur Verfügung. Der Einleger zum Berufeflyer kann entweder hier selbst ausgedruckt werden oder beim Fachverband kostenlos bestellt werden. Nutzen Sie diese Materialien aktiv, um für unsere Branche Nachwuchs zu gewinnen.


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Zeit zu starten - Nachwuchskampagne: VR-Film begleitet Azubi durch den Berufsalltag

Moderne Nachwuchswerbung kann mit Virtual-Reality-Videos punkten, die den jungen Menschen einen lebendigen Eindruck vom Berufsalltag vermitteln. Dafür stellt der Fachverband nun ein VR-Film zur Verfügung, der im Look der „Zeit zu starten“-Kampagne produziert wurde, und in dessen Mittelpunkt ein Auszubildender zum SHK-Anlagenmechaniker in verschiedenen Arbeitssituationen steht. Mithilfe einer handelsüblichen Virtual-Reality-Brille hat der Nutzer einen 360°-Blick auf das Geschehen. Er kann alles erkunden als sei er selbst im Raum und Teil des Geschehens.

Der Film kann auf unterschiedliche Weise angesehen werden:

  • auf einem Computer (Blickwinkel werden mit den Steuerungstasten verändert)
  • auf einem Handy (Blickwinkel werden durch Bewegen des Handys verändert)
  • mit einer VR-Brille (z.B. Oculus Go; bestes Seh-Erlebnis).


Mitgliedsbetriebe dürfen den Film kostenlos herunterladen und nutzen, das Einbinden in die eigene Firmen-Webseite ist gestattet. Sinnvoll ist die Nutzung darüber hinaus auf Ausbildungstagen, Messen, bei Aktionen in Schulen oder Veranstaltungen wie einem „Tag der offenen Tür“.


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Nachwuchskampagne: Motive zur Azubisuche in Anzeigen oder Social-Media-Posts

Für viele Jugendliche können ein Ferienjob oder ein Praktikum gute Möglichkeiten sein, erstmals „SHK-Luft“ zu schnuppern. Und wer weiß, vielleicht ergibt sich dadurch in naher Zukunft ein Ausbildungsverhältnis? Auch Schulabgänger, denen Corona einen Strich durch ihre Pläne gemacht hat, können durchaus noch geeignete Bewerber fürs SHK-Handwerk sein.
 
Betrieben, die jungen Menschen solche Möglichkeiten bieten wollen, hilft der Fachverband mit Motiven und passenden Textbausteinen für die Werbung. Diese können entweder in regionalen Zeitungen und Wochenblättern als Anzeigen geschaltet werden oder für die eigene Firmen-Internetseite und die Social-Media-Kanäle genutzt werden.

Gerne passen wir Ihnen die Motive mit aktuellen Hashtags an, kommen Sie direkt auf uns zu. Bitte denken Sie nach dem Herunterladen daran, Ihr Firmenlogo und Infos einzufügen, wie die Interessenten Kontakt mit Ihnen aufnehmen können. Links und Hashtags oder ein QR-Code bieten sich hierfür an.

Ausbildung2020_Motive_Textbausteine_01.docx (468,6 KB)
Bereitgestellt am 17.08.2022
Anlagenmechaniker_Stadion_Ausbildung_2020_Motiv001_FB-Zeichen.jpg (733,3 KB)
Bereitgestellt am 17.08.2022
Anlagenmechaniker_Stadion_Ausbildung_2020_Motiv002_Eckring.jpg (716,7 KB)
Bereitgestellt am 17.08.2022
Klempner_Dach_Ausbildung_2020_Motiv001_FB-Zeichen.jpg (520,8 KB)
Bereitgestellt am 17.08.2022
Klempner_Dach_Ausbildung_2021_Motiv002_FB-Zeichen.jpg (121,6 KB)
Bereitgestellt am 17.08.2022
Klempner_Dach_Ausbildung_2020_Motiv003_Eckring.jpg (514,6 KB)
Bereitgestellt am 17.08.2022
Klempner_Dach_Ausbildung_2020_Motiv004_Eckring.jpg (530 KB)
Bereitgestellt am 17.08.2022
Work_and_Tavel_Ausbildung_2020_Motiv001_FB-Zeichen.jpg (583,4 KB)
Bereitgestellt am 17.08.2022
Work_and_Tavel_Ausbildung_2020_Motiv002_FB-Zeichen.jpg (862,1 KB)
Bereitgestellt am 17.08.2022
Work_and_Tavel_Ausbildung_2020_Motiv003_Eckring.jpg (839,6 KB)
Bereitgestellt am 17.08.2022
Work_and_Tavel_Ausbildung_2020_Motiv004_Eckring.jpg (572,8 KB)
Bereitgestellt am 17.08.2022

Das neue Nachweisgesetz: Nachweispflicht des Arbeitgebers zu Arbeitsbedingungen

Zum 1. August 2022 tritt das neue Nachweisgesetz in Kraft. Das Gesetz setzt die seit dem 31. Juli 2019 geltende europäische „Arbeitsbedingungenrichtlinie“ in deutsches Recht um.

Mit den Änderungen im Nachweisgesetz werden bereits bestehende Nachweispflichten des Arbeitgebers ausgeweitet. Diese haben nun neue gesetzliche Vorgaben beachten. Tun sie dies
nicht, drohen Geldbußen bis zu 2.000 Euro.

Hier steht eine Übersicht mit den wesentlichen Neuregelungen und den Konsequenzen für die Praxis zur Verfügung. Außerdem eine Handlungshilfe. Weiteres lesen Sie in der Rubrik Service bei den Rundschreiben im Rundschreiben Recht 3/2022.


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Tarifvertrag über besondere Ausbildungsanstrengungen der Lehrlinge

gültig ab 01.09.2022
 
Abhängig von den Jahresdurchschnittsnoten der Berufsschule bezahlt der ausbildende Betrieb dem Lehrling eine leistungsabhängige Prämie. 


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Eignungstest – für das Vorstellungsgespräch oder Betriebspraktikum

Die Suche nach einem geeigneten Lehrling gleicht häufig der sprichwörtlichen Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Der Fachverband stellt daher den Ausbildungsverantwortlichen einen 18-seitigen Test zur Verfügung, mit dessen Hilfe die Auswahl des künftigen Nachwuchses etwas vereinfacht werden soll.

Die Fragen im Test - Stand Oktober 2020 - erheben die grundlegenden persönlichen Daten, gehen auf die Allgemeinbildung und das handwerkliche Geschick ein, fragen das räumliche Vorstellungsvermögen, Kenntnisse der deutschen Sprache, der Mathematik und der Geographie ab.


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Informationspflicht des Unternehmers zur Streitschlichtungsteilnahme mit Verbrauchern ab 01.02.2017

Gemäß § 36 VSBG hat ab dem 01.02.2017 ein Unternehmer, der eine Homepage unterhält oder beim Vertragsschluss Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich davon in Kenntnis zu setzen, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Auch wenn der Unternehmer allgemein nicht bereit ist, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren teilzunehmen, müssen hierüber ungefragt alle Verbraucher ab 01.02.2017 informiert werden. Ausnahmen bestehen wegen der gesetzlichen Informationspflicht nur wie folgt:

-    das Unternehmen betreibt keine Homepage
-    das Unternehmen verwendet keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen
-    das Unternehmen beschäftigte zum 31.12 des Vorjahres höchstens 10 oder weniger Arbeitnehmer (berechnet ausschließlich nach der Kopfzahl, ohne Berücksichtigung der Dauer der Arbeitszeiten)

Eine entsprechende Musterformulierung bei Ablehnung der Schlichtung ist in die überarbeiteten ZVSHK-AGB eingearbeitet. Sie finden diese – mit weiteren Informationen – nachfolgend
 


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BGB-Vertrag gegenüber Verbrauchern für dringende Reparaturen OHNE Widerrufsrecht

Die ab 13.06.2014 geltenden Informationspflichten sind in das Vertragsmuster eingearbeitet. Bei dringenden Reparaturen/Instandsetzungen hat der Verbraucher kein Widerrufsrecht. Das Muster eignet sich nur zur Verwendung gegenüber Privatkunden/Verbrauchern.

Erläuterungen zur Vereinbarung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und zu einzelnen Vertragsklauseln sind beigefügt.


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BGB-Vertragsmuster gegenüber Verbrauchern mit „Angebots-AGB“ MIT Widerrufsrecht

für größere Bauvorhaben

Wie im Rundschreiben Recht 1/2018 vom 30.01.2018 mitgeteilt, finden Sie nachfolgend das aktualisierte BGB-Bauvertragsmuster (Stand 1/2018), bei dessen Verwendung die Aushändigung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als Anlage zum schriftlichen Angebot und Vertrag des SHK-Betriebes vorgesehen ist.

Die ab 13.06.2014 geltenden Informationspflichten sind in das Vertragsmuster eingearbeitet. Zusätzlich gilt für diese außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge das "neue" Widerrufsrecht.Das Muster eignet sich nur zur Verwendung gegenüber Privatkunden/Verbrauchern.

In erster Linie regeln der Bauvertrag und die AGB Verjährungsfristverkürzungen von 2 auf 1 Jahr, Schutz von Angebotsunterlagen, Fälligkeitsfristen für Rechnungen sowie Eigentumsvorbehalt. Der Bauvertrag regelt ergänzend u. a. Rangfolge der Vertragsdokumente, rechtssicheres Verfahren für Ausführungsfristen und Ratenzahlungspläne.

Erläuterungen zur Vereinbarung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und zu einzelnen Vertragsklauseln sind beigefügt.


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Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Sofern ein Arbeitnehmer in den letzten 12 Monaten insgesamt mehr als sechs Wochen krank war, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vor Ausspruch der Kündigung durchführen muss. Er kann erst dann kündigen, wenn entweder das BEM erfolglos war oder der Arbeitnehmer das BEM nach einer ordnungsgemäßen Einladung des Arbeitgebers abgelehnt hat. Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Einladung sind die Information über das BEM und dessen Ziel der Wiederherstellung der Gesundheit, die Information, dass das BEM freiwillig ist verbunden mit dem Hinweis, dass bei einer Ablehnung und Abbruch des BEM der Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen kann und die Information, dass der Arbeitnehmer weitere Personen nach eigenem Wunsch zu dem BEM-Gespräch mitbringen kann.

Ein Muster für ein solches Einladungsschreiben steht hier zum Download bereit. Ebenso ein Muster für die Rückmeldung des Arbeitsnehmers und dessen Einwilligung zur Datenverarbeitung.


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Nachwuchskampagne: Ideenpool zur Nachwuchsgewinnung

Der Fachverband Sanitär Heizung Klima NRW hat seine Innungen und angeschlossene Betriebe gefragt „Wie sprecht ihr potentielle Auszubildende an?“. Das Ergebnis dürfen wir Ihnen nachfolgend als Ideenpool zu Verfügung stellen. 


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Nachwuchskampagne: Ratgeber Praxisphase im Betrieb

Praxisphasen im Betrieb sind das zentrale Instrument zur Nachwuchsgewinnung im Handwerk. Bei über zwei Drittel der Ausbildungsverhältnisse hat ein Praktikum eine oder sogar die entscheidende Rolle gespielt. Betriebe profitieren in mehrfacher Hinsicht von Praxisphasen. Sie können frühzeitig junge Menschen von ihrem Ausbildungsangebot überzeugen und sie dabei unverbindlich kennenlernen. Das sorgt für mehr Bewerbungen und senkt das Risiko von zeit- und kostenintensiven Ausbildungsabbrüchen.


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Nachwuchskampagne: SBZ-Artikelserie

Ziel der Nachwuchskampagne "Zeit zu starten" ist es, junge Menschen für die SHK-Berufe zu begeistern und sie zu animieren, ein Praktikum zu absolvieren. Doch sowohl während dieser „Schnupperzeit“ als auch während der späteren Ausbildung gibt es für SHK-Unternehmer zahlreiche Ansatzpunkte, (Nachwuchs)werbung in eigener Sache zu machen.

Der Zentralverband SHK hat dazu eine Artikelserie im Fachmagazin SBZ veröffentlicht, deren Teile Mitglieder der Berufsorganisation hier kostenlos herunterladen können.


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Mustervorlagen: Abnahme, Fertigstellungsanzeige und Teilabnahme

Die Abnahme ist Dreh- und Angelpunkt des Bauauftrags. Sie führt zu:

  • Übergang der Gefahr der Beschädigung und Zerstörung und der Beweislast für Mängel und Ausführung/Leistung entgegen der Planung auf den Auftraggeber
  • Beginn der Gewährleistungsfrist
  • Fälligkeit der Schlussrechnung.

Im BGB gibt es in Paragraf 640 die Regelung, dass ein Bauvorhaben dann als abgenommen gilt, wenn der SHK-Betrieb den Bauherren nach dem Ende seiner Arbeiten zur Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist auffordert und der Bauherr sich nicht rührt.

In dem Aufforderungsschreiben zur Abnahme sollte eine Frist zur Abnahme von 14 Tagen gesetzt werden. Außerdem sollten zwei konkrete Terminvorschläge für diese gemeinsame Abnahme genannt werden mit Angabe des Tages und der Uhrzeit.

Ein Muster für Abnahmeaufforderung und Fertigstellungsanzeige finden Sie hier zum Herunterladen.

Sonderfall: Teilabnahme

Für die Teilabnahme im BGB-Werkvertrag gelten andere Regelungen als im VOB/B-Werkvertrag. Leider ist es im Regelfall in der Praxis sogar so, dass der SHK-Betrieb weder im BGB- noch im VOB/B-Werkvertrag Anspruch auf eine Teilabnahme hat. Es ist dem SHK-Betrieb daher bei solchen Bauaufträgen dringend zu empfehlen, die Teilabnahme im Bauvertrag ausdrücklich mit zu vereinbaren. Eine Musterformulierung hierfür steht hier zum Herunterladen zur Verfügung.
 


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Corona: Fragebogen an den Kunden zur Risikoeinschätzung

Insbesondere bei Wartungsarbeiten hat der Mitarbeiter Kontakt mit Kunden, so dass ein erhöhtes, weil unkalkulierbares Ansteckungsrisiko im Falle einer Corona-Erkrankung besteht.

Zum Schutze der eigenen Mitarbeiter und um den Nachweis für die Erfüllung der Schutzpflichten des Arbeitgebers zu haben, haben der Fachverband SHK Baden-Württemberg einen Fragebogen zur Risikoeinschätzung entwickelt.

Die Vorlage sollte heruntergeladen und auf Firmen-Geschäftspapier formatiert werden.


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Übungsaufgabe für Gestreckte Prüfung Anlagenmechaniker für SHK-Technik Teil 1

Zur Vorbereitung der Gestreckten Prüfung für Anlagenmechaniker für SHK-Technik Teil 1 hat der Arbeitskreis Gesellenprüfung eine Übungsaufgabe ausgearbeitet. Diese kann von dem Betrieb als Musteraufgabe mit dem Auszubildenden bearbeitet werden.

Die Übungsaufgabe (Stand 2021) besteht aus den Teilen:
-    Arbeitsaufgabe (Praxis)
-    Aufgabe Teil A (Theorie – eine Stunde)
-    Prüferversion Teil A (Theorie – Lösungen)
-    Hinweise
-    Foto Vorderseite


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Tarifvertrag zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)

gültig ab 01.01.2020


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Auslösetarifvertrag

gültig ab 01.05.2021

Pauschale Entschädigungen (Auslöse) für Beschäftigte, die gewerbliche Tätigkeiten ausüben (Arbeiter), für die Dauer der Hin- bzw. Rückfahrt zum Montageort. In der Regel beginnt hierbei die Arbeitszeit erst auf der Baustelle, wenn sich der Arbeitgeber für die Bezahlung von Auslöse entscheidet. 


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TOP-Ausbilder: den Berufsnachwuchs im Visier

Viele SHK-Unternehmen bilden junge Menschen aus und machen dabei einen guten Job. Es gibt aber Betriebe, denen liegt das Thema Ausbildung ganz besonders am Herzen, sind dabei sehr ambitioniert und suchen auch einmal ganz neue Wege. Diese Betriebe haben sich vor einigen Jahren zur "Fachgemeinschaft TOP-Ausbilder im SHK-Handwerk" zusammengeschlossen. Innungsfachbetriebe, die der Fachgemeinschaft beitreten und das Signet führen möchten, müssen zahlreiche Kriterien erfüllen. Mit ihrem speziellen Engagement  positionieren sich diese Betriebe nicht nur als qualifizierte Ausbilder, sondern auch als attraktive Arbeitgeber.


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Leitfaden "Regionale Veranstaltungen zur Berufsorientierung mit Schulen - #shkfuerdichda"

Für Innungen ist in Sachen Nachwuchswerbung ein neues Konzept für regionale Berufsorientierungsveranstaltungen empfehlenswert, welches bereits von einigen Innungen erfolgreich umgesetzt wurde. Es basiert auf der aktuellen Ausbildungskampagne „Zeit zu starten“.

Um Innungen und Obermeistern Impulse für ähnliche Aktionen zu geben und die Umsetzung mit Mustervorlagen und Organisationshinweisen zu erleichtern, hat der Fachverband das Konzept in einem Leitfaden zusammengefasst. Der Leitfaden und die Mustervorlagen werden durch den Fachverband stetig aktualisiert, Sie erkennen dies am jeweils notierten Stand-Datum.

Bei Fragen zum Konzept oder der Veranstaltungsdurchführung können Sie sich gerne an die Fachverband-Referentin für Öffentlichkeitsarbeit, Nina Oral, wenden.
 


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Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung

Stand 12.11.2019

Verwendung von tariflichen Lohn- und Gehaltsansprüchen der Beschäftigten für private oder betriebliche zusätzliche Altersvorsorge (Riester-Rente, Rürup-Förderung). Bei Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse verbleiben die ersparten Sozialversicherungsbeiträge für Neu- und Altverträge beim Arbeitgeber. Bei Unterstützungskasse und Direktzusage, deren Einführung allein vom Willen des Arbeitgebers abhängt, wird für Neuverträge ab 01.01.2020 ein 15%iger Zuschuss des umgewandelten Betrages bezahlt. Für Altverträge erst ab 01.01.2022.


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BGB-Rahmenvertrag zur Subunternehmerbeauftragung

Anbei finden Sie einen Mustervertrag auf BGB-Rechtsgrundlage 2018, mit dem Sie z.B. bei Komplettbadsanierung eine Rahmenvereinbarung mit längerer Laufzeit für Sub- und Nachunternehmern (zum Beispiel Maler, Fliesenleger, Elektriker, Abbruchunternehmer, Isolierer usw.) abschließen können. Sie können sich damit als SHK-Betrieb bei der Sub- und Nachunternehmerbeauftragung im wesentlichen nur noch auf die konkrete Preisvereinbarung für jedes Einzelobjekt konzentrieren.


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Abnahmeformulare für BGB-Bauverträge

Zum Rechtsstand 01.01.2018 finden Sie nachfolgend aktuelle Muster zur rechtsgeschäftlichen Abnahme im BGB Bau- und Werkvertrag. Die Details zur Anwendung finden Sie im beigefügten ZVSHK-Merkblatt.


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VOB/A 2019 gilt ab Sommer 2019

Die Änderungen der VOB/A 2019 (Vergaberecht) sind festgelegt. Eine Übersicht zu den Änderungen finden Sie im nachfolgenen Rundschreiben Recht sowie den vollständigen Wortlaut (Änderungen in Fettdruck hervorgehoben). Sie gelten voraussichtlich ab Sommer 2019.

Die Verwaltungsvorschrift für die kommunale Auftragsvergabe BW, die seit 1. April 2019 gilt, finden Sie nachfolgend. Den Erlass des BMI für Bundesbauvorhaben oberhalb des Schwellenwertes, der ab 1. März 2019 gilt, finden Sie ebenfalls nachfolgend.

Die Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums BW für die Landesbauverwaltung steht noch aus.


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Neue ZDH-Vorlagen zum Beschäftigtendatenschutz

Datenschutz ist auch im Arbeitsverhältnis wichtig. Zur Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO im Arbeits- und/oder Ausbildungsverhältnis finden Sie nachfolgend kurze Mustervorlagen des ZDH. Auch für die datenschutzrechtliche Einwilligung bei Bildverwendung und Videoaufnahmen sind Muster beigefügt. Das ZDH-Merkblatt gibt Anwendungshinweise für die Praxis.


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Tarifvertrag über die Flexibilisierung der Arbeitszeit

Stand 24.07.2019

Inhaltliche Stichpunkte: Arbeitszeitkonten, Gleitzeit, flexible Arbeitszeiten zwischen 30 und 47 Stunden pro Woche für Vollzeitarbeitskräfte. Ab 24.07.2019 auch für Teilzeitkräfte mit reduzierten Wochenarbeitszeiten entsprechend anwendbar.


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Dokumente und Infos zu Verschleißfällen im Bau- und Werkvertragsrecht

Im Rundschreiben Recht 6.2019 werden die rechtlichen Aspekte von Verschleiß erläutert. Ergänzend finden Sie im Anhang hilfreiche Texte und Dokumente zum besseren Verständnis von und Umgang mit „Verschleißfällen“ sowie ein Musterschreiben, um im Kundenkontakt effektiv und nachhaltig ihre Interessen als Handwerker vertreten zu können.


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Neuzuordnung der Paragrafen in SGB IX (Schwerbehinderte und Gleichgestellte)

Die Rechtsvorschriften für Schwerbehinderte und Gleichgestellte sind durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) im SGB IX – durch Ausweitung individueller Fördermöglichkeiten der Menschen mit Behinderung – neugefasst worden. Die für den Arbeitgeber geltenden Vorschriften werden wortgleich übernommen, allerdings verschieben sich die Paragrafenstandorte erheblich. Eine Übersicht der alten und neuen Paragrafenstandorte finden Sie nachfolgend sowie eine Kurzerläuterung weiterer Auswirkungen finden Sie im Rundschreiben Recht 4.2019.


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Bildungskonzept des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg

Im Bildungskonzept des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg vom 14. November 2017 wird die Branchenrelevanz der Bildung und die Aufgaben der SHK-Berufsorganisation dahingehend formuliert. Es fasst die derzeitige Entwicklung im Schulsystem zusammen und beschreibt mögliche Aktionsfelder wie Nachwuchswerbung, Lehrlingsausbildung, Weiterbildung und Höherqualifikation.


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Last-Minute-Hilfe zum betrieblichen Datenschutz

Die Neuerungen der Datenschutzgrund-Verordnung treten ab 25. Mai 2018 in Kraft. Zur Zeit erreichen uns dazu zahlreiche Anfragen zum betrieblichen Datenschutz. Wir haben uns daher entschlossen einige wichtige Musterschreiben mit einer kurzen Erläuterung als Last-Minute-Hilfe zur Verfügung zu stellen.

Die wichtigsten Dokumente sind hier zum Download bereitgestellt.


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BGB-Auftragsmuster für Kleinreparaturen gegenüber Verbrauchern MIT Widerrufsrecht

für Kleinreparaturen vor Ort beim Kunden

Wie im Rundschreiben Recht 1/2018 vom 30.01.2018 mitgeteilt, finden Sie nachfolgend das aktualisierte BGB-Bauvertragsmuster (Stand 1/2018), dass sich auf die vertraglichen Kernbestandteile beschränkt.

Die ab 13.06.2014 geltenden Informationspflichten sind in das Vertragsmuster eingearbeitet. Zusätzlich gilt für diese außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge das "neue" Widerrufsrecht. Das Muster eignet sich nur zur Verwendung gegenüber Privatkunden/Verbrauchern.


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Muster zur BGB-Reform 2018

In den beiden beigefügten Rundschreiben Recht finden Sie die Änderungen im Kauf-, Werkvertrags- und Baurecht mit Praxisbeispielen dargestellt. Sie gelten ab 2018.

Erste Musterschreiben zur neuen Rechtslage 2018 finden Sie nachfolgend.

Die detaillierten Bauvertragsmuster finden Sie ab Mitte Januar 2018 hier.

RS_Recht_08_17_Kaufrecht_Werkvertragsrecht.pdf (382,1 KB)
Bereitgestellt am 19.01.2018
RS_Recht_09_17_Baurecht.pdf (81,3 KB)
Bereitgestellt am 19.01.2018
Aufforderung_Abnahme_gegenueber_Verbrauchern.pdf (910,7 KB)
Bereitgestellt am 19.01.2018
Aufforderung_zur_Zustandsfeststellung.pdf (939,1 KB)
Bereitgestellt am 19.01.2018
Allgemeine_Einkaufsbedingungen_AEB_2018.pdf (91,1 KB)
Bereitgestellt am 19.01.2018
AGB_Werkvertraege_mit_Verbrauchern_2018.pdf (85,5 KB)
Bereitgestellt am 19.01.2018
AGB_Werkvertraege_unter_Unternehmern_2018.pdf (89,5 KB)
Bereitgestellt am 19.01.2018

Änderungen im Mutterschutz

Um den geänderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen, wurde das Mutterschutzrecht 2017 grundlegend reformiert. Wesentliche Änderungen sind bereits mit Verkündung des Gesetzes zum 30. Mai 2017 in Kraft getreten und weitere Änderungen werden erst zum 1. Januar 2018 Anwendung finden. Übersichten zu den Detailregelungen und die dort besprochenen Dokumente finden Sie nachfolgend.


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Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogener Altersrente ab 01.07.2017 und arbeitsrechtliche Probleme der Rentnerbeschäftigung

Wesentliche Änderungen treten ab 01.07.2017 im Rentenrecht in Kraft. Insbesondere die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Rentenformen sowie die Möglichkeiten freiwilliger Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ab dem 50. Lebensjahr sowie der neuen Möglichkeit der rentensteigernden Weiterarbeit bei gleichzeitigem Rentenbezug wurden neu gefasst. Im nachfolgenden Rundschreiben Recht 5-2017 vom 22.06.2017 finden Sie eine Gesamtübersicht aller zum 01.07.2017 in Kraft tretenden Rentenänderungen sowie ergänzende Detailinformationen in der Übersicht des Bauindustrieverbandes Hamburg Schleswig-Holstein.

Die arbeitsrechtlichen Probleme der Rentenbeschäftigung sind im Rundschreiben Recht 5-2017 vom 22.06.2017 erläutert. Die zitierten Gerichtsurteile finden Sie im vollständigen Wortlaut nachfolgend.  


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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Reform zum 1. April 2017 / Leiharbeit

Wichtige arbeitsrechtliche Änderungen der AÜG-Novelle zum 01.04.2017

Durch die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsrechtes ergeben sich arbeitsrechtliche Auswirkungen ab dem 1. April 2017. Die neuen, strengeren allgemeinen Formerfordernisse gelten auch für die kollegiale Arbeitnehmerüberlassung („Kollegenhilfe“) unter SHK-Betrieben nach SHK-Tarifvertrag.

Außerdem sollten die Folgen einer Festhaltenserklärung durch den Leiharbeitnehmer im Falle einer rechtswidrigen Arbeitnehmerüberlassung beachtet werden. Schließlich wird der arbeitsrechtliche Arbeitnehmerbegriff in § 611a BGB erstmals gesetzlich definiert. Weiterführende Erläuterungen hierzu finden Sie nachfolgend.


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Neuerungen bei Arbeitnehmerüberlassung ab 01.04.2017

Die wesentlichen Neuregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Praxis sind im Rundschreiben Recht 2/2017 (Kurzfassung) sowie im Leitfaden des ZDH (Langfassung) dargestellt. Weiterführende Hinweise finden Sie auch in den Erläuterungen der Arbeitsagentur, die unter folgenden Links abrufbar sind:

Opens external link in new windowhttps://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Unternehmen/Rechtsgrundlagen/Arbeitnehmerueberlassung/index.htm

Opens external link in new windowhttps://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/Unternehmen/index.html


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VOB 2016 zur Verwendung gegenüber Unternehmern oder Öffentlicher Hand

Nach dem Forderungssicherungsgesetz 2009 und dem BGH-Urteil vom 24.07.08 sollte ab sofort auf die Verwendung der VOB/B (Vertragsrecht) gegenüber Verbrauchern verzichtet werden. Die Neufassung VOB 2016 kann aber immer noch in Bauverträgen zwischen Unternehmern und mit der Öffentlichen Hand (Gemeinden, Städte, Landkreise usw.) wirksam vereinbart werden.

Die aktuelle Fassung der VOB/B 2016 sowie ein VOB-Vertragsmuster zwischen Unternehmern finden Sie anschließend.


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Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen

Stand 01.01.2002

Einzahlungen eines Beschäftigten zur staatlich geförderten Vermögensbildung. Dauer der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Fortzahlung der vermögenswirksamen Leistungen im Falle der Erkrankung des Beschäftigten.


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Rahmentarifvertrag im OL-Handwerk

gültig ab 01. Oktober 2004

inhaltliche Stichpunkte: Kündigungsfristen, Dauer und Verteilung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit (39,5 Std. pro Woche), Zuschläge bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Anzahl der Urlaubstage und zusätzliches Urlaubsgeld, Jahressondervergütung (Weihnachtsgeld), "Sonderurlaub" bei Heirat, Tod naher Angehöriger sowie Kindesgeburt und tarifliche Ausschlussfristen.


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Tarifvertrag Lohn, Auslöse, Ausbildungsvergütung im OL-Handwerk

gültig ab 01. April 2015

Höhe der Löhne und Zuordnung der von einem Beschäftigten ausgeübten gewerblichen Tätigkeit zu einer tariflichen Lohngruppe in Baden-Württemberg

Pauschale Entschädigungen (Auslöse) für Beschäftigte, die gewerbliche Tätigkeiten ausüben (Arbeiter), für die Dauer der Hin- bzw. Rückfahrt zum Montageort

Höhe der Ausbildungsvergütung (abhängig vom jeweiligen Ausbildungsjahr)


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Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen im OL-Handwerk

gültig ab 1. Juli 1990

Einzahlungen eines Beschäftigten zur staatlich geförderten Vermögensbildung, Höhe der Arbeitgeberleistung sowie Höhe für Teilzeitkräfte


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Ausbildungsverordnung Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Das Arbeitsfeld des Anlagenmechanikers reicht von der sicheren Versorgung mit Wasser und Wärme bis zur komplexen Gebäudetechnik. Technisches Verständnis und Kundenfreundlichkeit sind die Voraussetzungen für diesen Zukunftsberuf. Die beiliegende Ausbildungsverordnung regelt die dreieinhalbjährige Ausbildung.

Die neue „Verordnung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik“ ist am 02. Mai 2016 im Bundesgesetzblatt erschienen. Sie tritt ab dem 01. August 2016 in Kraft. Neben der Aktualisierung des Ausbildungsberufes durch die Hereinnahme von Hygienemaßnahmen und Gebäudemanagementsystemen in den Ausbildungsrahmenplan, ist als wesentliche Neuerung die Einführung der "Gestreckten Prüfung" zu sehen.  Diese wird in Baden-Württemberg erstmals im Sommer 2017 durchgeführt.

AusbildVOAnlagenmechaniker.pdf (1,8 MB)
Bereitgestellt am 09.05.2016
Neue_AVO_Anlagenmechaniker.pdf (107,1 KB)
Bereitgestellt am 09.05.2016

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Für das Arbeitsrecht trat das Gesetz bereits am 18. August 2006 in Kraft. Bedeutung hat es vor allem bei Stellenausschreibungen, Bewerbungsverfahren, Entscheidungen der Personalauswahl und im bestehenden Arbeitsverhältnis. Weitere Informationen und Leitfäden finden Sie im Download.


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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Für das Arbeitsrecht trat das Gesetz bereits am 18. August 2006 in Kraft. Bedeutung hat es vor allem bei Stellenausschreibungen, Bewerbungsverfahren, Entscheidungen der Personalauswahl und im bestehenden Arbeitsverhältnis. Weitere Informationen und Leitfäden finden Sie im Download.


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Mindestlohn und Arbeitszeitkonten

Wie im Rundschreiben Recht 7/2015 dargestellt, sollte bei Arbeitnehmern mit einem regelmäßigen  monatlichen Entgelt unterhalb von 2.295 Euro/brutto, wegen der neuen Rahmenbedingungen für Arbeitszeitkonten, eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden.

Muster der HWK Cottbus finden Sie anbei.


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Workshop Gefährdungsbeurteilung der BG Bau

Die Berufsgenossenschaft BG Bau unterstützt die Mitgliedsbetriebe umfassend mit Informationen und Arbeitsmaterialien zur Gefährdungsbeurteilung, die nach Paragraf 3 der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschrieben ist.

Hierzu bietet der Arbeitsmedizinisch Sicherheitstechnische Dienst (ASD) der BG Bau unterstützend an, Workshops im Rahmen von Innungsveranstaltungen durchzuführen. Inhalt und Ablauf eines solchen Workshops werden in der Präsentation erläutert. Bei Interesse können sich Innungen an den auf der letzten Folie genannten Ansprechpartner wenden.


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Dokumentation und Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit nach Mindeslohn

Nach § 17 Abs. 1 Mindestlohngesetz sind die SHK-Betriebe verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen und zu dokumentieren. Die näheren Details sind im Rundschreiben Recht Nr. 2/2015 vom 18.03.2015 dargestellt. Ein Formular zur Arbeitszeitdokumentation finden Sie im Download.


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Anzeigentexte: Was muss "drin sein"?

Ausbildungsberufe beschreiben und dabei gleichzeitig bestimmte Leistungsmerkmale einfordern und das alles auf engstem Raum - keine einfach Aufgabe. Im Folgenden werden verschiedene Text-Vorschläge unterbreitet, auf denen Sie aufbauen können. Grundsätzlich sollte jede Anzeige das Logo des Ausbildungsbetriebes, die Adresse und einen Ansprechpartner enthalten.


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ZVSHK-Resolution: Argumente für die Meisterpflicht im SHK-Handwerk

Die ZVSHK-Mitgliederversammlung hat am 6./7. November 2014 eine Resolution für den Erhalt der Meisterpflicht und zum Erhalt geprüfter Qualifikationen als Voraussetzung für den Berufszugang im Handwerk verabschiedet. Diese Resolution stellt ein Plädoyer der SHK-Handwerke für den Erhalt der Meisterpflicht und den an geprüften Qualifikationen gebundenen Berufszugang im Handwerk dar.

Gerade im Zusammenhang mit den aktuellen Bestrebungen auf EU-Ebene, die Meisterpflicht als Zugangsvoraussetzung zur Führung eines Handwerksbetriebes in Frage zu stellen, sollten auf Basis dieser Resolution die Mitgliedsbetriebe dieses „Ja“ zur Meisterpflicht nach außen tragen


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Bundesumweltinformationsgesetz

Das Gesetz regelt den freien Zugang zu Informationen der informationspflichtigen Umweltbundesstellen sowie die Verbreitung dieser Informationen.


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Landesumweltinformationsgesetz

Das Gesetz vom März 2006 regelt den Zugang und die Verbreitung von Mitteillungen der informationspflichtigen Umweltstellen. Es gilt für informtionspflichtige Stellen des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der Landkreise sowie der unter ihrer Aufsicht stehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.


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Workshop für Innungen zur Nachwuchswerbung

Am 22. Oktober 2014 hat der Fachverband erneut einen Workshop für SHK-Innungen zur Nachwuchswerbung durchgeführt.

Die entsprechenden Präsentationen bzw. Musterschreiben stehen als Anregung hier zum Download zur Verfügung.


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Workshop für Innungen zur Nachwuchswerbung

Am 18. Oktober 2012 hat der Fachverband einen Workshop für SHK-Innungen zur Nachwuchswerbung durchgeführt.

Die Innungen Pforzheim, Rastatt/Baden-Baden/Bühl sowie Ravensburg haben diesem Forum ihre Nachwuchsaktivitäten auf Innungsebene vorgestellt, so dass sich die Innungsvertreter einen Überblick über mögliche Aktionen verschaffen konnten.

Vorgestellt worden sind u.a.: Messestand, Bildungspartnerschaft, Ausbildungsmesse, Jugendwerkstatt, Facebook-Auftritt, Speed-Dating, Stipendium, Kontakt Schule/Wirtschaft, Ansprache von Abiturienten / Studienabbrecher.

Die entsprechenden Präsentationen bzw. Musterschreiben stehen als Anregung hier zum Download zur Verfügung.


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Höhe der Entgeltfortzahlung bei Krankheit?


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Höhe der Urlaubsdauer und Berechnung des Urlaubsentgeltes?


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Arbeiten ohne Pausen zulässig?


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Muster Projektierungsvertrag

Wenn ein Handwerker umfangreiche Vorarbeiten und Planungen zur Ausführung eines Bauvorhabens leistet, sollte er sich absichern für den Fall, dass der Kunde dennoch den Auftrag nicht an den planenden Handwerker erteilt. Das Muster finden Sie anbei.


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Meisterprüfungsverordnung Klempner

Zum 1. Oktober 2006 trat die neue Meisterprüfungsordnung im Klempnerhandwerk in Kraft. Nach über 30 Jahren erhält das Handwerk damit eine Verordnung, die den heutigen Anforderungen gerecht wird.

MeisterpruefungsVOKlempner.pdf (633 KB)
Bereitgestellt am 27.10.2014

 

Meisterprüfungsverordnung Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk

Die vierseitige Verordnung vom 17. Juli 2002 regelt das Prüfungsverfahren im Bereich Installation und Heizungsbau.

MeisterpruefungsVOIundH.pdf (574,7 KB)
Bereitgestellt am 27.10.2014

 

Meisterprüfungsverordnung Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerk

Die vierseitige Verordnung vom 5. März 2009 regelt das Prüfungsverfahren im Bereich Ofen- und Luftheizungsbau.

MeisterpruefungsVO-OL.pdf (411,5 KB)
Bereitgestellt am 27.10.2014

 

Bachelor an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Mosbach (BWL-Handel, Branchenhandel Bau und Sanitär)

Studiengangflyer_Bau_und_Sanitaer.pdf (384,8 KB)
Bereitgestellt am 27.10.2014

 

Bachelor an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart (BWL-Handwerk)

Bachelor_Stuttgart_02.pdf (46,8 KB)
Bereitgestellt am 27.10.2014

 

Ausbildungsverordnung Behälter- und Apparatebauer

Komplexe Armaturen für die chemische Industrie, hygienisch einwandfreie Apparaturen für die Lebensmittelindustrie, Druckbehälter oder auch Brenn- und Brauanlagen - das Berufsspektrum der ehemaligen Kupferschmiede ist beeindruckend. Geschick beim Umgang mit Metallen ist wichtig bei der Ausbildung zum Behälter- und Apparatebauer, doch auch das technische Verständnis sollte über das Mittelmaß hinausgehen. Der künftige Behälter- und Apparatebauer darf keine Angst vor großen Behältern haben und sollte sich auch mal für "Ausflüge" außerhalb Deutschlands bereithalten. Das genaue Aufgabenspektrum ist in der beiliegenden Ausbildungsverordnung geregelt.

Ausbildungsverordnung_Behaelter-und-Apparatebauer.pdf (82,9 KB)
Bereitgestellt am 27.10.2014

 

Ausbildungsverordnung Ofen- und Luftheizungbauer

Kachelofen sind Unikate. Sie werden individuell angepasst und entworfen. Der künftige Ofen- und Luftheizungsbauer sollte also neben technischem Verständnis und räumlichen Vorstellungsvermögen auch ein Händchen für Farben und Formen haben. Die dreijährige Ausbildung ist in der untenstehenden Verordnung geregelt.

avo_ofen.pdf (308,5 KB)
Bereitgestellt am 27.10.2014

 

Ausbildungsverordnung Klempner

Kreativität sowie handwerkliches und technisches Geschick sind die Voraussetzungen für diesen Beruf. Der Umgang mit Metall ist das Hauptarbeitsfeld des Klempners (Flaschners, Blechners). Von Dach- und Fassadenverkleidungen, künstlerischen Ausgestaltungen bis zu Rekonstruktionen in der Denkmalpflege reicht das Arbeitsspektrum.

Eine Ausbildungsverordnung regelt die Inhalte und die Modalitäten der dreieinhalbjährigen Ausbildung.

Klempner-Ausbildungsverordnung_vom_10._Maerz_1989.pdf (900,7 KB)
Bereitgestellt am 27.10.2014
Neue_Ausbildungsordnung_fuer_das_Klempner-Handwerk2013.pdf (198,8 KB)
Bereitgestellt am 27.10.2014

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